Rechtliche Hinweise
Pflichtangaben gemäß Telemediengesetz
Mit demTelemediengesetzes sind Ärzte neben der Angabe des Namens und der Anschrift zu folgenden Angaben verpflichtet:
Mitgliedschaft Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung (KV)
Dr. med. Oliver Marten Schmidt ist Mitglied der Landesärztekammer Hessen und der KV Hessen.
Angabe des Erwerbs der Berufbezeichnung
Dr. med. Oliver Marten Schmidt wurde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Arzt" in Deutschland verliehen (Approbation).
Hinweis auf die Berufsordnung
Musterberufsordnung der Bundesärztekammer
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